Sollten Sie einen Termin ohne Absage / mit einer kurzfristigen Absage von weniger als 24h nicht wahrnehmen, berechne ich ein Ausfallhonorar von 100%.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Im Falle von privaten Versicherungen und Heilpraktikerzusatzversicherungen werden die Kosten teilweise oder ganz übernommen.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.